Junger Radio-Talk kokettiert mit schwul-lesbischen Themen und verpasst eine große ChanceStellungnahme zur Ausgabe der Radiosendung "LateLine" vom Dienstag, den 19.7.2010 mit dem Thema "Schwule und Lesben auf die Straße?".
Müssen Schwule und Lesben in Deutschland heute noch für ihre Rechte auf die Straße gehen? Oder sind CSDs inzwischen nicht eher wie ein buntes Straßenfest?
Diese und ähnliche Fragen stellte Moderatorin Caroline Korneli sich und ihrer Hörerschaft in einer Ausgabe des Jugend-Talkradios "LateLine" am vergangenen Dienstag.
Die Sendung, die laut eigener Aussage "Denken verursacht", griff damit im Kontext der laufenden CSD-Saison ein durchaus spannendes, wichtiges und kontroverses Thema auf – ihrem eigenen Anspruch wurde sie dabei leider nicht gerecht.
Nach einem inhaltlich nur mäßig wertvollen Einstiegsgespräch mit dem bisher einzigen, offen schwulen Fußballer Markus Urban, der diese Plattform wie gewohnt professionell zur Bewerbung seines Buches nutzte, wandelte sich die Sendung zu einem über weite Strecken inhaltslosen und betont liberalen Plausch ohne besonderen Tiefgang.
Dass Caroline Korneli dabei selbst bisweilen die größten homosexuellen Klischees vom Stapel ließ, schien die unvorbereitet wirkende Moderatorin gar nicht zu bemerken. |
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Anträge des Bundesvorstandes zur Satzungsänderung des Jugendnetzwerk Lambda e.V.
a. (§ 8 (2)) Antrag auf Umstellung der Amtszeit des Bundesvorstands von 2 Jahren auf 1 Jahr
Die Mitgliederversammlung möge folgendes beschließen:
Die Amtszeit eines Bundesvorstandes, die zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2010) laut Satzung (zuletzt verändert im April 2008) zwei Jahre beträgt, um ein Jahr auf eine Amtszeitdauer von einem Jahr zu reduzieren.
Begründung:
- Die Dauer von zwei Jahren als Amtszeit hat sich als wenig praktikabel und realitätsfern für die Zielgruppe von Menschen, die sich auf den Posten eines Bundesvorstandes bewerben, erwiesen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Studierende oder Auszubildende, welche ihre persönliche Zukunft oft nur über die Dauer von 1 bis 2 Semestern im Vorhinein planen können oder wollen. Eine ehrenamtliche Verpflichtung über die Dauer von 2 Jahren hingegen übersteigt diesen Planungszeitraum deutlich. Dies hatte in den vergangenen Jahren häufig zwei Folgen: Entweder haben sich Kandidat_innen für das Amt des Bundesvorstandes gar nicht erst zur Wahl gestellt oder sie mussten auf Grund von unvorhergesehenen Entwicklungen im Privatleben ihr Amt frühzeitig niederlegen. Diese Satzungsänderung hat das Ziel die Satzung und somit das Vereinsgeschehen des Jugendnetzwerkes an die Realität potenzieller Kandidat_innen anzupassen, um somit Vorbehalte gegenüber einer Kanditatur zu minimieren - und ggf. die Fluktuationen im Bundesvorstand vor allem gegen Ende der Amtszeit zu reduzieren.
- Eine Verkürzung der Amtszeit gewährleistet darüber hinaus ein höheres Maß an Mitbestimmung durch die Mitglieder des Jugendnetzwerkes. Da sich das Jugendnetwerk Lambda als basisdemokratischer Akteur versteht, sieht der aktuelle Bundesvorstand es als wichtigen Schritt, an diese Maxime auch in der Satzung und somit im Vereinsgeschehen zu implementieren.
b. (§ 6 (3;2;2)) Antrag auf Abänderung der Wahlberechtigung von Einzelmitgliedern
Die Mitgliederversammlung möge folgendes beschließen:
Den Einzelmitglieder des Jugendnetzwerk Lambda während der ersten Mitgliederversammlung der sie beiwohnen ein stimmrecht zu verleihen.
Begründung:
- Das Vorenthalten eines Stimmrechts steht im Konflikt zu den demokratischen Prinzipien des Vereins. Jedes Mitglied, das zur Mitgliederversammlung kommt, soll bzw. vielmehr muss in den Augen des Bundesvorstandes auch die Möglichkeit haben, die Belange des Vereins aktiv mit zu gestalten. Nicht erst die mehrfache Teilnahme an einer Mitgliederversammlung darf ein Mitglied berechtigen zu wählen, sondern allein der Umstand, dass es ein Mitglied ist.
- Ein gemeinnütziger Verein, wie das Jugendnetzwerk Lambda lebt von der Partizipation seiner Mitglieder. Das nicht gewähren einer Stimmberechtigung ist nicht nur undemokratisch, sondern senkt auch die Motivation einzelner Mitglieder zur Mitgliederversammlung zu kommen, da diese erst beim zweiten Mal mitentscheiden dürfen. Die aktuelle Klausel in der Satzung (Stand: April 2008) verstößt somit im doppelten Sinne gegen die Prinzipien der demokratischen Mitbestimmung, da sie aktiv die Partizipation der Einzelmitglieder einschränkt.
Köln, den 05.7.2010
Der Bundesvorstand des Jugendnetzwerk Lambda
Anträge des Landesvorstandes des Landesverbandes Berlin-Brandenburg zur Satzungsänderung des Jugendnetzwerk Lambda e.V.Die Mitgliederversammlung des Jugendnetzwerk Lambda e.V. möge beschließen:
Die Einladung zur Bundesmitgliederversammlung erfolgt entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr über einen Anzeigentext in der Vereinszeitschrift Out!, sondern in einem gesonderten Anschreiben an die Mitglieder des Jugendnetzwerk Lambda e.V. Der §6, Absatz 6 der Satzung des Jugendnetzwerk Lambda e.V. wird entsprechend konkretisiert und zwar wie folgt:
Bisherige Fassung: Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, der der Absendung des Einladungsschreibens folgt. Das Einladungsschreiben gilt als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse des Mitglieds gerichtet ist. Neufassung:
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von einem Monat mit Angabe einer vorläufigen Tagesordnung einberufen. Die Einladung erfolgt in einem gesonderten Einladungsschreiben, welches nicht Bestandteil der regelmäßig erscheinenden Verbandszeitschrift ist. Zu Mitgliederversammlungen lädt der Vorstand durch Veröffentlichung des Einladungsschreibens auf der Homepage www.lambda-online.de ein. Mitglieder, die gegenüber dem Verein eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten die Einladung zusätzlich per E-Mail zugesandt. Die Frist beginnt mit dem Tag, welcher der Veröffentlichung des Einladungsschreibens auf der Vereinshomepage folgt.
Begründung: Die bisherige Praxis legt die Vermutung nahe, daß die Einladung zur Bundesmitgliederversammlung von den Mitgliedern des Jugendnetzwerk Lambda e.V. schlicht nicht als solche wahrgenommen wird oder gar übersehen wird. Mit einer Einladung in der oben beschriebenen Weise, verbinden wir die Hoffnung, daß abgesehen, von den - für den Verbandsrat oder das SommerCamp angereisten – Vertreter_innen der Landesverbände auch verstärkt Mitgliedsgruppen und Einzelmitglieder an der Bundesmitgliederversammlung partizipieren. In diesem Zusammenhang regen wir fürderhin an, die Mitgliederversammlung als höchstes Organ des Jugendnetzwerk Lambda e.V. auch inhaltlich attraktiver zu gestalten, und die Mitglieder somit stärker in das Verbandsgeschehen einzubinden.
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